Im Dezember hat der Bundesrat eine wichtige Änderung im Gesundheitswesen beschlossen. Das Ziel dieser Änderung ist es, die Kosten für Medikamente zu senken und gleichzeitig die Qualität der Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.
Die Änderung betrifft den Vertriebsanteil von Arzneimitteln. Bisher gab es einen Anreiz, teurere Medikamente zu verschreiben, da der Vertriebsanteil für diese höher war als für günstigere Alternativen. Jetzt wird ein einheitlicher Vertriebsanteil für Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff eingeführt. Das bedeutet, dass Ärzte und Apotheken die gleiche Entschädigung erhalten, unabhängig davon, ob sie ein teures Originalmedikament oder ein preiswerteres Generikum verschreiben oder verkaufen.
Zusätzlich wird das Berechnungsmodell für den Vertriebsanteil von verschreibungspflichtigen Medikamenten angepasst. Bei teureren Medikamenten wird der Vertriebsanteil und damit auch der Verkaufspreis gesenkt, während bei günstigeren Medikamenten der Vertriebsanteil erhöht wird.
Diese Änderungen sollen dazu beitragen, dass mehr preisgünstige Medikamente wie Generika und Biosimilars auf den Markt kommen. Insgesamt erwartet man dadurch Einsparungen von etwa 60 Millionen Franken in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) arbeiten schon seit einiger Zeit daran, die steigenden Gesundheitskosten einzudämmen, ohne dabei die Qualität der Gesundheitsversorgung zu beeinträchtigen. Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.
Die Grundlage für diese Änderungen bildet eine Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage aus dem Jahr 2018. Nach sorgfältiger Prüfung und Gesprächen mit beteiligten Parteien treten die neuen Regeln am 1. Juli 2024 in Kraft.