Weihnachtsbeleuchtung smart recycelt oder wiederverkauft – Visento
Weihnachtsbeleuchtung smart recycelt oder wiederverkauft
Ratgeber
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Weihnachtsbeleuchtung smart recycelt oder wiederverkauft

08.01.2024
von Nando Erne, SENS eRecycling · 582 x gelesen

Dazu, wie LED-Lichterketten am besten aufbewahrt werden, ohne dass sie sich verknoten und Schaden nehmen, gibt es im Internet unzählige Tipps – inklusive praktischer Anleitungen auf Youtube. Doch wohin mit all den leuchtenden Sternen, Samichläusen und elektrischen Baumkerzen, wenn die kleinen LED-Lämpchen kaputt sind oder das blinkende Rentier einem auf die Nerven geht?

Batterie, Akku oder Kabel? Diese Deko gehört ins Recycling

Ja, im Eifer des weihnachtlichen Dekorierens geht oft vergessen, dass es sich bei all den Figuren und Kerzen um elektrische Geräte handelt, die nur dank einer Batterie, einem Akku oder dank einem Kabel leuchten, das direkt ans Stromnetz angeschlossen werden kann. In vielen Kerzen ist auch eine kleine Zeitschaltuhr eingebaut oder sie lassen sich gar automatisch per Fernbedienung an- und ausknipsen. Diese smarten Gadgets zählen ebenso zu den Elektrogeräten wie die kleinen LED-Teelichter, die überall in Laternen oder in selbstgeschnitzten Räben leuchten und ebenfalls Batterien enthalten. Mehr dazu im Merkblatt: So erkennst du Elektrogeräte (erecycling.ch)

Der Wink der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern

Wer all die Geräte genau inspiziert, erkennt auf vielen eine kleine durchgestrichene Mülltonne auf Rädern: Das Zeichen, dass die Geräte nicht im Kehricht entsorgt werden dürfen, wenn sie defekt oder am Ende ihres Lebenszyklus angelangt sind. Stattdessen können Konsumentinnen und Konsumenten in der ganzen Schweiz die Geräte kostenlos zu den Verkaufsstellen zurückbringen oder bei der nächstgelegenen SENS-Sammelstelle entsorgen: Sammelstellen – SENS eRecycling. Denn dank des vorgezogenen Recycling-betrags (vRB) haben sie bereits beim Kauf ihrer elektrischen Weihnachtsbeleuchtung für das Recycling ihrer Geräte bezahlt.

(LED-)Lichterketten, elektrische Kerzen oder leuchtende Weihnachtsfiguren fallen in der Schweiz unter die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Sie bildet die Grundlage für den vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB), der die Finanzierung des nachhaltigen und umweltgerechten Recyclings von Elektro- und Elektronikgeräten in der Schweiz sicherstellt. Während Hersteller, Händler und Importeure sowie Sammelstellen verpflichtet sind, ausgediente Elektrogeräte zurückzunehmen, sind Konsumentinnen und Konsumenten angehalten, ausgediente Geräte dem Recycling zuzuführen. Dazu gehört eben auch die defekte oder ausgediente Weihnachtsbeleuchtung.

Re-Use statt Kabelsalat im Recycling

Die elektrischen Lichterketten, Weihnachtsfiguren oder künstlichen Kerzen, die im Recycling landen, werden dort von allfälligen Schadstoffen entfernt und danach in ihre Bestandteile zerlegt. Dabei kommt es immer wieder vor, dass sich Lichterketten in den Maschinen verheddern und der Wiederaufbereitungs­prozess der wertvollen Materialien ins Stocken gerät. Nachhaltig handelt deshalb, wer seine elektrische Weihnachtsdeko, die einem nicht mehr gefällt, aber noch tadellos funktioniert, nicht einfach auf der nächsten Sammelstelle entsorgt. Wer weiss, vielleicht hat ja der Nachbar oder die Nachbarin noch Interesse am Lichterschmuck? Alternativ verkauft man das leuchtende Rentier auf einer Online-Plattform wie Ricardo.ch oder Tutti.ch und schenkt ihm so ein zweites Leben. Denn je länger die Materialien im Kreislauf bleiben, desto weniger neue Rohstoffe müssen in teils umweltbelastenden und kostspieligen Verfahren gewonnen werden.

Mehr Informationen und Tipps zum nachhaltigen Umgang mit elektrischen und elektronischen Geräten und wie Konsumentinnen und Konsumenten dank Weitergabe oder Wiederverkauf von Geräten die Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken, finden Sie auf der neuen Circular Platform (circular-plattform.ch).

Haben Sie gewusst?

Gerade LED-Lämpchen gelten nicht nur als hoch effizient, sondern punkten auch mit einer langen Lebensdauer von bis zu 50 000 Stunden. Bei einer wöchentlichen Leuchtdauer von 60 Stunden sind das über 16 Jahre. Kommt hinzu, dass die Lichter aus wertvollen Rohstoffen wie Glas, Kunststoffen und Metallen bestehen. Mehr Informationen zu den Vorteilen und dem Recycling von LED erfahren Sie hier: LED gehört die Zukunft und das Recycling zieht nach (erecycling.ch)

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