Bundesrat empfiehlt mehrere Massnahmen zur verbesserten Finanzierung der Palliative Care – Visento
Bundesrat empfiehlt mehrere Massnahmen zur verbesserten Finanzierung der Palliative Care
Politik/Gesellschaft
Bund und Kantone wollen die Palliativpflege in der Schweiz verbessern. Foto: freepik

Bundesrat empfiehlt mehrere Massnahmen zur verbesserten Finanzierung der Palliative Care

25.06.2025
von Bundesamt für Gesundheit BAG · 203 x gelesen

An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat in Erfüllung der Motion 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» einen Bericht zur Finanzierung der Palliative Care verabschiedet. Daraus geht hervor, dass Verbesserungspotenzial besteht, zu dessen Ausschöpfung alle betroffenen Akteure Massnahmen treffen müssen. Seinerseits sieht der Bundesrat eine Erhöhung der OKP-Beiträge für Pflegeleistungen im Bereich der spezialisierten Palliative Care vor.

Die Motion 20.4264 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N), die am 16. Juni 2021 vom Nationalrat angenommen wurde, beauftragt den Bundesrat, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit der Zugang zur Palliativversorgung für alle Menschen am Lebensende gewährleistet ist. Palliative Care umfasst die Unterstützung und medizinische Versorgung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Erkrankungen. Das Ziel besteht darin, Leid und Schmerzen der Patientinnen und Patienten zu lindern und ihnen bis zu ihrem Tod die bestmögliche Lebensqualität zu bieten.

Der Bundesrat misst der Palliativversorgung grosse Bedeutung bei. In den letzten fünfzehn Jahren hat er verschiedene Massnahmen zur Verbesserung ihrer Finanzierung getroffen und gemeinsam mit den Kantonen, palliative.ch und anderen Akteuren konzeptionelle und fachliche Grundlagen erarbeitet. Zu diesen Massnahmen gehören die Anerkennung der Koordinationsleistungen des Pflegepersonals in komplexen Pflegesituationen als Leistungen nach dem KVG und die Festlegung spezifischer Tarife für Palliative Care im stationären Spitalbereich.

Neuordnung der Pflegefinanzierung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leistet einen Beitrag an die Pflegeleistungen in Pflegeheimen und Hospizstrukturen, wobei die Restfinanzierung durch die Kantone sicherzustellen ist. Die kantonale Restfinanzierung reicht jedoch nicht immer aus, um eine angemessene Vergütung der Pflegeleistungen im Kontext von Palliative Care zu gewährleisten.

Ab 2032 werden diese Leistungen mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung in der ganzen Schweiz einheitlich vergütet, auf der Grundlage von zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Tarifen. Die Tarifpartner werden somit die Aufgabe haben, eine sachgerechte Vergütung der im Kontext von Palliative Care erbrachten Pflegeleistungen sicherzustellen.

In der Zwischenzeit empfiehlt der Bundesrat den Kantonen, eine angemessene Restfinanzierung vorzusehen. Als Übergangsmassnahme hält er es auch für sinnvoll, die in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegten Beiträge der OKP an die Finanzierung der spezialisierten Palliative Care in Pflegeheimen und im ambulanten Bereich zu erhöhen.

Gute Praktiken in manchen Kantonen

Die OKP übernimmt die für die Behandlung einer Krankheit erforderlichen Leistungen, das heisst ärztliche, pflegerische und therapeutische Leistungen. Palliative Care umfasst jedoch noch weitere Leistungen, die nicht unter das KVG fallen, wie beispielsweise Seelsorge, Unterstützung der Angehörigen oder Hotellerieleistungen in Hospizstrukturen. Die Kantone können diese Leistungen finanzieren, um die Patientinnen und Patienten zu entlasten. Diesbezüglich stellt der Bundesrat grosse Unterschiede zwischen den Kantonen fest. Er fordert die Kantone mit Verbesserungspotenzial dazu auf, sich an den bestehenden guten Praktiken zu orientieren, um ihr Angebot an Palliative Care auszubauen.

Verbesserungen durch TARDOC und Weiterentwicklung der Tarifstrukturen

Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Tarifstruktur TARDOC für ambulante ärztliche Leistungen per 1. Januar 2026 Verbesserungen bei der Abgeltung bestimmter Palliativleistungen von Hausärztinnen und Hausärzten erzielt werden. Beim stationären Spitalbereich stellt der Bundesrat fest, dass für die Tarifstruktur SwissDRG ein gut etablierter Weiterentwicklungsprozess besteht, mit dem insbesondere eine sachgerechte Abbildung aller Fälle, insbesondere der Palliative-Care-Fälle, in der Tarifstruktur angestrebt wird. Er ist der Ansicht, dass dieses System sich bewährt hat und weiterzuführen ist.

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