Das Schutz- und Unterstützungsangebot für Menschen, die von Gewalt betroffen sind, reicht in der Schweiz nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken. Das betrifft besonders auch ältere Menschen, die immer häufiger Opfer von körperlicher, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt werden und spezielle Unterstützung benötigen. An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat einen entsprechenden Bericht verabschiedet und sich besorgt über diese Situation gezeigt.
Die Zahl der Frauenhäuser sowie der Betten in Notunterkünften ist seit 2017 zwar gestiegen, jedoch kann das aktuelle Angebot der wachsenden Nachfrage nicht gerecht werden. Das führt zu langen Wartezeiten und in manchen Fällen dazu, dass Menschen abgewiesen werden müssen. Das betrifft besonders auch ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Menschen in schlechter gesundheitlicher Verfassung, für die die Angebote häufig nicht passend ausgestattet sind. Sie benötigen oft spezielle Betreuung und barrierefreie Räume, die jedoch vielerorts fehlen.
Gerade in ländlichen Gebieten und Randregionen sind Schutz- und Notunterkünfte schwerer zugänglich. Das macht es besonders für ältere Menschen schwierig, im Notfall schnell und unkompliziert Hilfe zu erhalten. Sie sind häufig weniger mobil und stärker darauf angewiesen, dass sie in der Nähe ihres Wohnorts Unterstützung finden.
Der Bundesrat betont, dass das bestehende Angebot besser koordiniert und stärker an die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen angepasst werden muss. Das betrifft neben älteren Menschen auch Menschen mit Behinderungen, Jugendliche am Übergang zum Erwachsenwerden, Männer und Menschen der LGBTIQ+-Gemeinschaft. Der Bericht wurde in Erfüllung eines entsprechenden Postulats erstellt und basiert auf einer umfassenden Bestandesaufnahme der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und der Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg (HSA‑FR), durchgeführt im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).
Der Bundesrat bedauert, dass die bereits 2021 von der SODK ausgesprochenen Empfehlungen bisher nur teilweise umgesetzt werden konnten. Das Ziel einer nachhaltigen Finanzierung der Frauenhäuser wurde ebenfalls noch nicht erreicht. Umso wichtiger ist nun der Beschluss der SODK, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die tragfähige und nachhaltige Lösungen für alle Schweizer Regionen erarbeiten soll. Der Bundesrat fordert die Kantone dazu auf, den Schutz und die Unterstützung besonders verletzlicher Menschen wie ältere Menschen konsequent zu verbessern und die Angebote besser zu vernetzen.
Die bereits vom Bund eingeleiteten Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt werden fortgeführt und verstärkt. Sie tragen dazu bei, Menschen gezielter über bestehende Hilfsangebote zu informieren und ihnen den Zugang dazu zu erleichtern. Gleichzeitig ist eine Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) in Arbeit. Das klare Ziel bleibt, dass in der Schweiz jede gewaltbetroffene Person – insbesondere auch ältere Menschen – rasch den erforderlichen Schutz und eine angemessene Unterstützung erhalten kann.