Emma ist ganz aufgeregt. Ihre Eltern wollen heiraten und stecken mitten in den Hochzeitsvorbereitungen. Die Siebenjährige knipst mit ihrem Handy fleissig Fotos und Videos, denn es gibt so viele schöne und lustige Momente: der romantische Antrag, die Grosseltern, die sich mitfreuen, aber auch die verkaterte Mutter nach dem feuchtfröhlichen Polterabend und der Vater, der sich verschwitzt und in lächerlichem Sportdress fit trimmen will. Emma will auch ihre Freundinnen und Freunde an diesen Erlebnissen teilhaben lassen und postet die Schnappschüsse auf ihrem Instagram-Profil. Gedanken, ob die Fotos für die Öffentlichkeit bestimmt sind oder ob sie für die abgebildeten Erwachsenen vielleicht peinlich sein könnten, macht sie sich nicht.
Genau wie Emma geht es oft auch Erwachsenen. Sie teilen in den sozialen Medien Fotos ihrer Kinder, die sie süss finden oder die sie zum Lachen bringen - ohne über mögliche Konsequenzen nachzudenken. Dafür will der Aktionsmonat «Insta4Emma» auf humorvolle Art und durch einen Perspektivenwechsel sensibilisieren. Im Fokus steht die Frage, wie Eltern, Grosseltern und andere Bezugspersonen Fotos und Videos von Kindern in sozialen Netzwerken veröffentlichen können, ohne deren Privatsphäre zu verletzen. Denn den Erwachsenen kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es um den Daten- und Persönlichkeitsschutz von Kindern geht: Zunächst, indem sie für sie entscheiden, welche Daten, Fotos oder Videos von ihnen online gestellt werden. Und mit zunehmendem Alter der Kinder, indem sie sie einbeziehen, unterstützen, begleiten und als Vorbild selber verantwortungsbewusst und überlegt handeln.
Empfehlungen für Eltern und Grosseltern
Der Schutz der Persönlichkeit und der eigenen Privatsphäre ist ein Recht, das Menschen ab ihrer Geburt zusteht. Um diesen Schutz zu gewährleisten, empfiehlt die Plattform Jugend und Medien Eltern, Grosseltern und anderen Bezugspersonen:
Beachten Sie das Recht am eigenen Bild: