Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Bestimmungen zur Prämienverbilligung in Kraft. Neu müssen alle Kantone einen Mindestbeitrag leisten, damit die Unterstützung für Versicherte mit tiefen Einkommen automatisch mit den steigenden Krankenkassenprämien wächst.
Damit soll verhindert werden, dass Haushalte durch die Krankenkassenprämien übermässig belastet werden. Jeder Kanton legt zudem ein sogenanntes „Sozialziel“ fest: also einen maximalen Anteil, den die Prämie am verfügbaren Einkommen ausmachen darf. So soll die finanzielle Belastung für die Versicherten besser begrenzt werden.