Am 28. September 2025 stimmt die Schweiz über eine bedeutende Steuerreform ab: Soll der sogenannte Eigenmietwert abgeschafft werden? Gerade für Seniorinnen und Senioren, die im eigenen Haus wohnen, ist das Thema wichtig. Wir erklären, was dahinter steckt – und welche Argumente dafür und dagegen sprechen.
Wer ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt und selbst darin wohnt, muss heute den Eigenmietwert versteuern. Das heisst: Der Staat rechnet so, als ob man die eigene Immobilie an sich selbst vermieten würde. Dieser fiktive „Mietwert“ wird dem Einkommen zugerechnet.
Im Gegenzug können Eigentümer Hypothekarzinsen sowie Unterhalts- und Renovationskosten steuerlich abziehen. Viele empfinden diese Regelung jedoch als kompliziert und ungerecht.
Schuldenfrei oder fast abbezahlt? → Wahrscheinlich profitieren Sie, weil die Eigenmietwert-Steuer entfällt.
Noch hohe Hypothek? → Eher nachteilig, da Schuldzinsen kaum mehr abziehbar sind.
Geplante Renovationen? → Vorsicht, die steuerliche Unterstützung wird eingeschränkt.
Die Abstimmung über den Eigenmietwert ist mehr als eine technische Steuerfrage. Es geht darum, wie gerecht das Verhältnis zwischen Mietenden und Eigentümern sein soll – und wie stark der Staat Eigenheimbesitzer fördern oder belasten möchte.
Egal wie Sie abstimmen: Prüfen Sie Ihre persönliche Situation sorgfältig. Besonders wer kurz vor der Pensionierung steht oder grössere Sanierungen plant, sollte die Auswirkungen genau bedenken.