Vogelgrippe am Bielersee – was Seniorinnen und Senioren wissen sollten – Visento
Vogelgrippe am Bielersee – was Seniorinnen und Senioren wissen sollten
Gesundheit/Medizin

Vogelgrippe am Bielersee – was Seniorinnen und Senioren wissen sollten

06.11.2025
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Ein Spaziergang am See gehört für viele zu den schönsten Momenten des Tages – frische Luft, Natur, Ruhe. Doch derzeit ist Vorsicht geboten: In der Gemeinde Vinelz im Kanton Bern wurde am 4. November 2025 bei einer Graugans das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat darum Schutzmassnahmen erlassen, die bis Ende März 2026 gelten.

Wie gefährlich ist das Virus?

Das Vogelgrippevirus zirkuliert derzeit in vielen europäischen Ländern. Für Menschen ist die Ansteckung sehr selten und nur nach engem Kontakt mit infizierten Vögeln möglich. Für die meisten Spaziergängerinnen und Spaziergänger besteht keine direkte Gefahr – trotzdem ist Umsicht wichtig, um das Virus nicht weiterzutragen.

Vorsicht beim Spazieren und Füttern

  • Tote oder kranke Vögel nicht berühren! Melden Sie solche Funde der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst.
  • Auch wenn es schwerfällt: Bitte keine Wildvögel füttern. Dabei kommen Tiere aus verschiedenen Regionen zusammen, und das erhöht das Risiko einer Ansteckung unter den Vögeln.
  • Nach einem Spaziergang in Gebieten mit vielen Wasservögeln – etwa am Bieler-, Murten- oder Neuenburgersee – sollten Hände und Schuhe gründlich gereinigt werden.

Schutz für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter

Wer Hühner, Enten oder Gänse hält – auch nur ein paar Tiere im Garten – sollte jetzt besonders aufmerksam sein. Tiere dürfen keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Ställe und Ausläufe müssen sauber gehalten und abgesichert werden. Bei ungewöhnlichem Verhalten oder plötzlich kranken Tieren ist sofort eine Tierärztin oder ein Tierarzt zu informieren.

Was gilt für Konsumentinnen und Konsumenten?

Das BLV betont, dass Pouletfleisch und Eier weiterhin sicher sind. Eine Ansteckung über Lebensmittel ist ausgeschlossen, solange sie wie üblich gut durchgegart oder gekocht werden.

Wachsam bleiben – aber keine Angst

Für die Bevölkerung heisst es: aufmerksam sein, aber ruhig bleiben. Wer tote Vögel meidet, Tiere nicht anfasst und einfache Hygieneregeln beachtet, schützt sich und trägt dazu bei, die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

Die Schutzmassnahmen gelten gemäss Verordnung des BLV bis zum 31. März 2026.

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ℹ️ Info

Was ist die Vogelgrippe?

Geflügelpest wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Man unterscheidet eine hochpathogene von einer niedrigpathogenen Geflügelpest. Durch Mutationen können aus niedrigpathogenen aviären Influenzaviren (low pathogenic avian influenza, LPAI) hochpathogene entstehen (highly pathogenic avian influenza, HPAI). HPAI machen Tier und Mensch krank, es handelt sich um eine Zoonose. Auch Schweine können sich mit aviären Influenzaviren anstecken. Betroffen sind alle Vogelarten, insbesondere Hühner und Truten. Infektionen mit HPAI führen beim Nutzgeflügel meistens zu deutlichen Krankheitsanzeichen. Wassergeflügel, wie z.B. Enten und Gänse, erkranken selten und wenn, dann weniger schwer. Sie können den Erreger aber weiterverbreiten. LPAI lösen hingegen zumeist nur milde und wenig spezifische Symptome aus.