Ein Spaziergang am See gehört für viele zu den schönsten Momenten des Tages – frische Luft, Natur, Ruhe. Doch derzeit ist Vorsicht geboten: In der Gemeinde Vinelz im Kanton Bern wurde am 4. November 2025 bei einer Graugans das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat darum Schutzmassnahmen erlassen, die bis Ende März 2026 gelten.
Das Vogelgrippevirus zirkuliert derzeit in vielen europäischen Ländern. Für Menschen ist die Ansteckung sehr selten und nur nach engem Kontakt mit infizierten Vögeln möglich. Für die meisten Spaziergängerinnen und Spaziergänger besteht keine direkte Gefahr – trotzdem ist Umsicht wichtig, um das Virus nicht weiterzutragen.
Wer Hühner, Enten oder Gänse hält – auch nur ein paar Tiere im Garten – sollte jetzt besonders aufmerksam sein. Tiere dürfen keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Ställe und Ausläufe müssen sauber gehalten und abgesichert werden. Bei ungewöhnlichem Verhalten oder plötzlich kranken Tieren ist sofort eine Tierärztin oder ein Tierarzt zu informieren.
Das BLV betont, dass Pouletfleisch und Eier weiterhin sicher sind. Eine Ansteckung über Lebensmittel ist ausgeschlossen, solange sie wie üblich gut durchgegart oder gekocht werden.
Für die Bevölkerung heisst es: aufmerksam sein, aber ruhig bleiben. Wer tote Vögel meidet, Tiere nicht anfasst und einfache Hygieneregeln beachtet, schützt sich und trägt dazu bei, die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.
Die Schutzmassnahmen gelten gemäss Verordnung des BLV bis zum 31. März 2026.