Wer mit der AHV- oder IV-Rente und dem eigenen Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Diese Unterstützung ist ein zentraler Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Doch viele wissen nicht genau, was ihnen zusteht – oder wie das Anmeldeverfahren funktioniert.
Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegebene Studie hat untersucht, wie gut die Kantone über die EL informieren und welche Hürden es bei der Anmeldung gibt. Dabei wurde insbesondere geschaut, wie AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner, die zu Hause leben, informiert werden. Auch Neurentnerinnen und Neurentner wurden befragt.
Alle Kantone verschicken mit den AHV- und IV-Verfügungen Hinweise zu den Ergänzungsleistungen. Zusätzlich bieten viele Sozialversicherungsstellen persönliche oder telefonische Beratungen an. Auch Organisationen wie Pro Senectute, Pro Infirmis und die Sozialdienste leisten wertvolle Aufklärungsarbeit.
Die Studie zeigt aber auch grosse Unterschiede: Nur wenige Kantone stellen Informationsmaterial in einfacher Sprache oder in Fremdsprachen zur Verfügung. Beratungen in Nicht-Landessprachen sind selten. Und keiner der untersuchten Kantone nutzt bisher systematisch Steuerdaten, um potenziell berechtigte Personen gezielt zu informieren – obwohl dieses Vorgehen teilweise diskutiert wird.
Die Mehrheit der AHV-Neurentnerinnen und -rentner hat schon von EL gehört. Trotzdem kennen zwei Drittel derjenigen, die keine Leistungen beziehen, nur wenig über die konkreten Möglichkeiten. Besonders wenig bekannt ist, dass auch Krankheits- und Behinderungskosten rückerstattet werden können – hier liegt der Wissensstand bei nur rund 35 Prozent.
Als wichtigste Informationsquelle nennen die Befragten die persönliche Beratung durch Ausgleichskassen, Sozialversicherungsanstalten und AHV-Zweigstellen. Telefonische Beratung und Unterstützung durch das persönliche Umfeld spielen ebenfalls eine grosse Rolle.
Die Studie zeigt klar: Informationen könnten einfacher, klarer und niederschwelliger sein. Gewünscht werden verständlichere Broschüren, mehrsprachige Angebote, besser sichtbare Beratungsstellen und zentrale Anlaufpunkte. Auch digitale Lösungen wie Online-Anträge mit Hilfestellungen oder Checklisten könnten den Prozess erleichtern.
Viele dieser Verbesserungen benötigen zusätzliche Ressourcen in den Kantonen. Mittelfristig könnte die zunehmende Digitalisierung jedoch helfen, Abläufe zu vereinfachen und mehr Zeit für persönliche Beratung zu schaffen.
Die ergänzende Analyse zeigt, dass ein Nichtbezug oft mehrere Gründe hat: Schwierigkeiten beim Verständnis der Unterlagen, fehlende Unterstützung durch Angehörige oder Beratungsstellen und der Eindruck, das Verfahren sei zu kompliziert oder belastend.
Umso wichtiger ist es, dass Betroffene und ihre Familien wissen: Ergänzungsleistungen sind kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Sie sollen sicherstellen, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen ein würdiges und finanziell abgesichertes Leben führen können.