Ergänzungsleistungen: Wichtige Unterstützung, aber oft zu wenig bekannt – Visento
Ergänzungsleistungen: Wichtige Unterstützung, aber oft zu wenig bekannt
Politik/Gesellschaft

Ergänzungsleistungen: Wichtige Unterstützung, aber oft zu wenig bekannt

04.12.2025
von Bundesamt für Sozialversicherungen · 151 x gelesen

Wer mit der AHV- oder IV-Rente und dem eigenen Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Diese Unterstützung ist ein zentraler Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Doch viele wissen nicht genau, was ihnen zusteht – oder wie das Anmeldeverfahren funktioniert.

Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegebene Studie hat untersucht, wie gut die Kantone über die EL informieren und welche Hürden es bei der Anmeldung gibt. Dabei wurde insbesondere geschaut, wie AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner, die zu Hause leben, informiert werden. Auch Neurentnerinnen und Neurentner wurden befragt.

Wie gut informieren die Kantone?

Alle Kantone verschicken mit den AHV- und IV-Verfügungen Hinweise zu den Ergänzungsleistungen. Zusätzlich bieten viele Sozialversicherungsstellen persönliche oder telefonische Beratungen an. Auch Organisationen wie Pro Senectute, Pro Infirmis und die Sozialdienste leisten wertvolle Aufklärungsarbeit.

Die Studie zeigt aber auch grosse Unterschiede: Nur wenige Kantone stellen Informationsmaterial in einfacher Sprache oder in Fremdsprachen zur Verfügung. Beratungen in Nicht-Landessprachen sind selten. Und keiner der untersuchten Kantone nutzt bisher systematisch Steuerdaten, um potenziell berechtigte Personen gezielt zu informieren – obwohl dieses Vorgehen teilweise diskutiert wird.

Was wissen die Rentnerinnen und Rentner?

Die Mehrheit der AHV-Neurentnerinnen und -rentner hat schon von EL gehört. Trotzdem kennen zwei Drittel derjenigen, die keine Leistungen beziehen, nur wenig über die konkreten Möglichkeiten. Besonders wenig bekannt ist, dass auch Krankheits- und Behinderungskosten rückerstattet werden können – hier liegt der Wissensstand bei nur rund 35 Prozent.

Als wichtigste Informationsquelle nennen die Befragten die persönliche Beratung durch Ausgleichskassen, Sozialversicherungsanstalten und AHV-Zweigstellen. Telefonische Beratung und Unterstützung durch das persönliche Umfeld spielen ebenfalls eine grosse Rolle.

Was verbessert werden sollte

Die Studie zeigt klar: Informationen könnten einfacher, klarer und niederschwelliger sein. Gewünscht werden verständlichere Broschüren, mehrsprachige Angebote, besser sichtbare Beratungsstellen und zentrale Anlaufpunkte. Auch digitale Lösungen wie Online-Anträge mit Hilfestellungen oder Checklisten könnten den Prozess erleichtern.

Viele dieser Verbesserungen benötigen zusätzliche Ressourcen in den Kantonen. Mittelfristig könnte die zunehmende Digitalisierung jedoch helfen, Abläufe zu vereinfachen und mehr Zeit für persönliche Beratung zu schaffen.

Warum manche trotz Anspruch keine Leistungen beziehen

Die ergänzende Analyse zeigt, dass ein Nichtbezug oft mehrere Gründe hat: Schwierigkeiten beim Verständnis der Unterlagen, fehlende Unterstützung durch Angehörige oder Beratungsstellen und der Eindruck, das Verfahren sei zu kompliziert oder belastend.

Umso wichtiger ist es, dass Betroffene und ihre Familien wissen: Ergänzungsleistungen sind kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Sie sollen sicherstellen, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen ein würdiges und finanziell abgesichertes Leben führen können.

Weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen

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ℹ️ Info

Informationsstellen für den Bezug von Ergänzungsleistungen

Informationen und Unterstützung für den Bezug von Ergänzungsleistungen in der Schweiz erhalten Sie bei den kantonalen Stellen für Ergänzungsleistungen, die sich meist bei der kantonalen Ausgleichskasse befinden. Eine weitere wichtige Anlaufstelle ist die Informationsstelle AHV/IV sowie die Pro Senectute. Dort finden Sie auch Merkblätter, Formulare und können Ihren Anspruch prüfen. 
Anlaufstellen
  • Kantonale Ausgleichskassen: Die meisten kantonalen Ausgleichskassen sind für Ergänzungsleistungen zuständig und können direkt kontaktiert werden.
  • Informationsstelle AHV/IV: Diese Stelle bietet umfassendes Informationsmaterial, Merkblätter und Formulare auf ihrer Website.
  • Pro Senectute: Die Organisation bietet persönliche Beratung und hat auf ihrer Website einen Rechner, um den Anspruch vorläufig zu prüfen.
  • Gemeindezweigstellen: In einigen Kantonen sind die Gemeinden für die EL zuständig oder haben Zweigstellen für die Anmeldung. 
Wichtige Informationen
  • Anspruch: Anspruch auf EL haben Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, die ihren minimalen Lebensbedarf nicht decken können.
  • Vermögen: Das Vermögen darf bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten (z. B. CHF 100'000 für Einzelpersonen oder CHF 200'000 für Ehepaare).
  • Berechnung: Die Berechnung der EL basiert auf der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben (Lebensbedarf, Miete, etc.).
  • Zusätzliche Leistungen: Zusätzlich zu den jährlichen EL können Sie auch Unterstützung für Krankheits-, Zahnarzt- und Hilfsmittelkosten beantragen.