Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hat für den Bundesrat höchste Priorität. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat sich die Schweiz seit April 2018 verpflichtet, die Prävention, den Opferschutz und die Strafverfolgung dieser Formen von Gewalt konsequent voranzutreiben.
2022 wurde ein Nationaler Aktionsplan gestartet, der bis 2026 läuft. Dieser bündelt Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Dazu gehören Studien über Gewaltformen, Standards für die Ausbildung von Polizei, Lehrpersonen oder Sozialarbeitenden, sowie zahlreiche kantonale Projekte – etwa Prävention an Schulen.
Auch im Gesetz hat sich einiges getan:
Ein relativ neues Thema ist die digitale Gewalt – also Belästigungen, Drohungen oder Kontrolle über Handy und Internet. Das wird inzwischen als wichtiger Bestandteil häuslicher Gewalt anerkannt.
Die Zusammenarbeit von Behörden und Zivilgesellschaft ist zentral. In den nächsten Jahren stehen einige wichtige Schritte an:
Der Bericht geht jetzt an eine Expertengruppe des Europarats (GREVIO). Diese schaut sich die Massnahmen genau an, besucht die Schweiz im März 2026 und gibt bis Ende 2026 neue Empfehlungen ab.
Die Zahlen sind alarmierend, die Probleme real. Aber die Schweiz bewegt sich: mehr Schutz, mehr Prävention, härtere Gesetze. Klar ist aber auch: Damit sich wirklich etwas ändert, braucht es das Zusammenspiel von Bund, Kantonen, Gemeinden – und der ganzen Gesellschaft. Gewalt in den eigenen vier Wänden ist kein Privatthema, sondern geht uns alle an.

Sind Sie von Gewalt in der Familie oder in der (Ex-) Partnerschaft betroffen? Die Opferhilfe unterstützt Sie dabei, Auswege aus der Gewalt zu finden. Sie informiert Sie über Ihre Rechte und vermittelt Ihnen weitere Hilfe.