Vergütung von Leistungen für Hilfe und Betreuung für zeitweise zu Hause lebende Personen
Ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen, die zeitweise im Heim oder Spital und zu Hause leben, haben ebenfalls Anspruch auf Ergänzungsleistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause. Die Leistungen werden als anteilsmässige Pauschale ausbezahlt, die sich nach der tatsächlich zu Hause verbrachten Zeit richtet. An seiner Sitzung vom 26. August 2026 hat der Bundesrat die Verordnung zu den Einzelheiten der Leistungsberechnung verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2028 festgelegt.
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