Altersgerecht umbauen: Welche Zuschüsse gibt es? – Visento
Altersgerecht umbauen: Welche Zuschüsse gibt es?
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Altersgerecht umbauen: Welche Zuschüsse gibt es?

20.10.2025
von pero · 9 x gelesen

Wenn die eigenen vier Wände mit zunehmendem Alter zur Herausforderung werden, ist ein Umbau oft unausweichlich. Doch die Kosten? Mehrere tausend Franken sind keine Seltenheit. Gut zu wissen: Ältere Menschen müssen diese Investition nicht allein stemmen. In der Schweiz bieten Kantone, Krankenkassen und weitere Institutionen vielfältige Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten – mit grossen regionalen Unterschieden.

Warum jetzt handeln?

Eine altersgerechte Wohnung mit breiteren Türen, bodengleicher Dusche oder Treppenlift ist nicht nur komfortabler – sie erhält Mobilität, Selbstständigkeit und reduziert das Risiko von Unfällen. Laut einer Studie der Schweizerischen Fachstelle für hindernisfreie Architektur leben nur rund elf Prozent der Schweizer Wohnungen vollständig barrierefrei. Zudem steigt mit jeder Stufe der Mobilitätseinschränkung die Bedeutung eines angepassten Wohnraums. Umso wichtiger: frühzeitig planen – und prüfen, welche Unterstützung es gibt.

Wer unterstützt – und was genau?

Auf Bundesebene existieren zwar Förderprogramme für altersgerechtes Wohnen – etwa das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) sensibilisiert für das Thema. Doch die wirklichen Zugänge für Privatpersonen finden sich meist auf kantonaler Ebene. So etwa im Kanton Basel-Landschaft: Hier werden seit dem 1. Januar 2024 altersgerechte Wohnraumanpassungen für Personen im AHV-Alter gefördert – z. B. Treppenlifte, barrierearme Zugänge oder bodengleiche Dusche.

Auch die Invalidenversicherung (IV) kann unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für bauliche Anpassungen im Wohnbereich leisten – etwa Haltegriffe, Rampen oder Türverbreiterungen. Versicherungen oder Krankenkassen bieten in Einzelfällen weitere Hilfen, insbesondere bei technischen Hilfsmitteln oder Liftanlagen.

Regionale Unterschiede – das gilt es zu beachten

Ein wesentlicher Haken: Je nach Kanton, Gemeinde oder sogar Wohnort kann sich die finanzielle Unterstützung stark unterscheiden. Nicht nur die Höhe des Zuschusses, auch die Bedingungen variieren. Wer in einem Kanton lebt, der z. B. Treppenlifte mit bis zu 20 % der Kosten oder maximal CHF 10'000 unterstützt – wie im Kanton Basel-Landschaft – ist klar im Vorteil. In einem anderen Kanton können die Anforderungen strenger sein, oder es gibt gar keine direkte Förderung.

Wichtig ist deshalb: sich vor Beginn des Umbaus zu informieren, Beratung in Anspruch zu nehmen und früh das Gesuch einzureichen. Oft gilt: Antrag vor Baubeginn. Wer erst nach der Umsetzung einen Antrag stellt, läuft Gefahr, nicht berücksichtigt zu werden.

Praktische Tipps für den Umbau

  • Informieren Sie sich bei der kantonalen Beratungsstelle – z. B. bei Pro Senectute oder lokalen Fachstellen für altersgerechtes Wohnen.
  • Lassen Sie frühzeitig eine Bedarfsabklärung machen (Mobilität, Alltag, Wohnlage) und erstellen Sie einen Umbau-Plan.
  • Vergleichen Sie gezielt Förderprogramme: Höhe des Zuschusses, Voraussetzungen, Gesuchsfrist.
  • Kalkulieren Sie die Eigenbeteiligung. Auch mit Förderung bleiben oft mehrere tausend Franken Eigenanteil.
  • Berücksichtigen Sie auch energetische Massnahmen (z. B. Dämmung, Heizung) – diese können parallel gefördert werden und verbessern langfristig Wohnqualität und Wert.

Fazit

Der Wunsch, bis ins hohe Alter im vertrauten Zuhause zu wohnen, ist nachvollziehbar – und zunehmend realisierbar. Ein altersgerechter Umbau schafft Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität. Es lohnt sich, die eigenen vier Wände entsprechend anzupassen – und die Unterstützungsmöglichkeiten nicht ungenutzt zu lassen. Wer frühzeitig informiert ist, kann Kosten senken, Förderungen nutzen und ein Zuhause schaffen, das mitwächst.

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Förderübersicht nach Kanton

Kurzübersicht der Anlaufstellen für altersgerechte Umbauten. Die Programme und Bedingungen unterscheiden sich kantonal – bitte jeweils bei der zuständigen Stelle nachfragen.

  • AG – Aargau:
    Gesundheits-/Sozialdepartement
    Beratung & evtl. Zuschüsse über Gemeinden. Antrag vor Umbau.
  • BE – Bern:
    Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
    Regionale Programme, teils Zuschüsse für kleine Anpassungen.
  • BL – Basel-Landschaft:
    Volkswirtschafts- & Gesundheitsdirektion
    Förderung bis 20 % oder max. CHF 10 000 für altersgerechte Umbauten.
  • BS – Basel-Stadt:
    Gesundheitsdepartement
    Beratung, evtl. Unterstützung über Stiftungen/Fonds.
  • LU – Luzern:
    Sozial- & Gesundheitsdirektion
    Teilweise kommunale Zuschüsse oder Beratungsangebote.
  • SG – St. Gallen:
    Departement des Innern
    Beratung; Förderungen je nach Gemeinde unterschiedlich.
  • ZH – Zürich:
    Gesundheitsdirektion / Stadt Zürich
    Beratung, Vermittlung zu Fonds und Stiftungen. Antrag vor Baubeginn.
  • TI – Tessin:
    Dipartimento della sanità e socialità
    Communale Beiträge oder Beratungsfonds für Accessibilità.
  • VD – Waadt:
    Département de la santé et de l’action sociale
    Lokale Fonds, Programme für barrierearmes Wohnen.
  • VS – Wallis:
    Département de la santé et affaires sociales
    Beratung, teilweise Zuschüsse über Gemeinden/Stiftungen.
  • GR – Graubünden:
    Amt für Gesundheit / Soziales
    Regionale Beratung, teilweise Beiträge für Umbauten.
  • NE – Neuenburg:
    Département de la cohésion sociale
    Beratung und Einzelfall-Unterstützung über Gemeinden.
  • UR / OW / NW:
    Sozialämter / Pro Senectute
    Einzelfallhilfen, Beratung, Stiftungsanträge möglich.
  • AR / AI:
    Amt für Soziales / Wohnberatung
    Beratung, zinsgünstige Darlehen oder Gemeindebeiträge.
  • SH / TG / SZ:
    Sozialdienste / Gemeinden
    Beratung, kleine Zuschüsse auf Gemeindeebene.
  • FR / GE / JU:
    Cohésion sociale / communes
    Regionale Beratung & kommunale Hilfen möglich.
  • ZG / GL / SO:
    Gesundheits- / Sozialämter
    Individuelle Beratung, Programme prüfen.
Tipp: Immer zuerst bei der Gemeinde oder Pro Senectute nachfragen. Viele kleinere Fonds und Stiftungen beteiligen sich an kleinen Anpassungen wie Haltegriffen, Rampen oder bodengleichen Duschen.