Wenn die eigenen vier Wände mit zunehmendem Alter zur Herausforderung werden, ist ein Umbau oft unausweichlich. Doch die Kosten? Mehrere tausend Franken sind keine Seltenheit. Gut zu wissen: Ältere Menschen müssen diese Investition nicht allein stemmen. In der Schweiz bieten Kantone, Krankenkassen und weitere Institutionen vielfältige Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten – mit grossen regionalen Unterschieden.
Eine altersgerechte Wohnung mit breiteren Türen, bodengleicher Dusche oder Treppenlift ist nicht nur komfortabler – sie erhält Mobilität, Selbstständigkeit und reduziert das Risiko von Unfällen. Laut einer Studie der Schweizerischen Fachstelle für hindernisfreie Architektur leben nur rund elf Prozent der Schweizer Wohnungen vollständig barrierefrei. Zudem steigt mit jeder Stufe der Mobilitätseinschränkung die Bedeutung eines angepassten Wohnraums. Umso wichtiger: frühzeitig planen – und prüfen, welche Unterstützung es gibt.
Auf Bundesebene existieren zwar Förderprogramme für altersgerechtes Wohnen – etwa das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) sensibilisiert für das Thema. Doch die wirklichen Zugänge für Privatpersonen finden sich meist auf kantonaler Ebene. So etwa im Kanton Basel-Landschaft: Hier werden seit dem 1. Januar 2024 altersgerechte Wohnraumanpassungen für Personen im AHV-Alter gefördert – z. B. Treppenlifte, barrierearme Zugänge oder bodengleiche Dusche.
Auch die Invalidenversicherung (IV) kann unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für bauliche Anpassungen im Wohnbereich leisten – etwa Haltegriffe, Rampen oder Türverbreiterungen. Versicherungen oder Krankenkassen bieten in Einzelfällen weitere Hilfen, insbesondere bei technischen Hilfsmitteln oder Liftanlagen.
Ein wesentlicher Haken: Je nach Kanton, Gemeinde oder sogar Wohnort kann sich die finanzielle Unterstützung stark unterscheiden. Nicht nur die Höhe des Zuschusses, auch die Bedingungen variieren. Wer in einem Kanton lebt, der z. B. Treppenlifte mit bis zu 20 % der Kosten oder maximal CHF 10'000 unterstützt – wie im Kanton Basel-Landschaft – ist klar im Vorteil. In einem anderen Kanton können die Anforderungen strenger sein, oder es gibt gar keine direkte Förderung.
Wichtig ist deshalb: sich vor Beginn des Umbaus zu informieren, Beratung in Anspruch zu nehmen und früh das Gesuch einzureichen. Oft gilt: Antrag vor Baubeginn. Wer erst nach der Umsetzung einen Antrag stellt, läuft Gefahr, nicht berücksichtigt zu werden.
Der Wunsch, bis ins hohe Alter im vertrauten Zuhause zu wohnen, ist nachvollziehbar – und zunehmend realisierbar. Ein altersgerechter Umbau schafft Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität. Es lohnt sich, die eigenen vier Wände entsprechend anzupassen – und die Unterstützungsmöglichkeiten nicht ungenutzt zu lassen. Wer frühzeitig informiert ist, kann Kosten senken, Förderungen nutzen und ein Zuhause schaffen, das mitwächst.
Kurzübersicht der Anlaufstellen für altersgerechte Umbauten. Die Programme und Bedingungen unterscheiden sich kantonal – bitte jeweils bei der zuständigen Stelle nachfragen.