Derzeit sind gefälschte E-Mails im Umlauf, die angeblich von Metanet, einem Schweizer Anbieter von Internet- und Hosting-Diensten, stammen. Die Betrüger wollen damit an Kreditkartendaten und Sicherheitscodes gelangen.
In den gefälschten Nachrichten wird behauptet, dass eine Internetadresse – eine sogenannte Domain – dringend verlängert werden müsse.
Wer nicht rechtzeitig handle, müsse angeblich damit rechnen, dass die Domain gesperrt oder später von jemand anderem registriert werde.
Das soll die Empfängerinnen und Empfänger unter Zeitdruck setzen. Genau das ist eine typische Masche beim Phishing.
In der E-Mail befindet sich ein Link mit einer Aufforderung wie «Jetzt Domain verlängern».
Wer darauf klickt, wird auf eine gefälschte Internetseite weitergeleitet. Diese sieht so aus, als gehöre sie zu Metanet.
Dort werden die Betroffenen aufgefordert, eine Gebühr zu bezahlen und dafür ihre Kreditkartendaten einzugeben.
Besonders raffiniert: Beim anschliessenden Bezahlvorgang wird offenbar eine sogenannte 3-D-Secure-Bestätigung vorgetäuscht. Dabei versuchen die Betrüger auch, den per SMS zugestellten Sicherheitscode abzufangen.
Mit diesen Angaben könnten sie anschliessend eine Zahlung mit der Kreditkarte auslösen.
Wenn Sie eine solche E-Mail erhalten, gilt:
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Nachricht wirklich von Metanet stammt, wenden Sie sich direkt an das Unternehmen. Verwenden Sie dafür aber nicht die Telefonnummer oder den Link aus der verdächtigen E-Mail.
Wenn Sie Ihre Kreditkartendaten auf einer solchen gefälschten Seite eingegeben haben, sollten Sie sofort Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter informieren.
Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt ausserdem, bei der örtlichen Polizeistelle Anzeige zu erstatten.
Verdächtige E-Mails können zudem über Cybercrimepolice.ch gemeldet werden.
Merken Sie sich: Seriöse Unternehmen setzen Sie bei Zahlungen oder wichtigen Vertragsangelegenheiten nicht mit ungewöhnlichen Drohungen und Zeitdruck unter Druck. Wenn Ihnen eine E-Mail verdächtig vorkommt, klicken Sie lieber einmal zu wenig als einmal zu viel.
Quelle: Kantonspolizei Zürich / Cybercrimepolice.ch