Der Weg zur Spitex ist unkompliziert: eine ärztliche Verordnung, die Kontaktaufnahme mit der lokalen Spitex und eine Bedarfsabklärung genügen. Fragen Sie im Zweifelsfall vorab bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.
Grundsätzlich kann jede Person Spitex-Leistungen in Anspruch nehmen, die aufgrund von Krankheit, Unfall, Alter, Behinderung oder Mutterschaft auf Unterstützung zu Hause angewiesen ist. Ein bestimmtes Mindestalter gibt es dabei nicht.
Die wichtigste Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung. Ihr Hausarzt oder das Spital hält darin fest, welche Pflegeleistungen notwendig sind. Ohne diese Verordnung übernimmt die Grundversicherung die Pflegekosten nicht.
Ausnahme: Benötigen Sie nur hauswirtschaftliche Unterstützung (z. B. Reinigung oder Einkaufen) und bezahlen diese selbst, ist keine ärztliche Verordnung erforderlich.
Nach der Verordnung nehmen Sie Kontakt mit Ihrer lokalen Spitex-Organisation auf. Eine qualifizierte Pflegefachperson klärt Ihren individuellen Bedarf ab: Art, Umfang, Häufigkeit und Dauer der Einsätze werden gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arzt festgelegt. Auf Wunsch können auch Angehörige einbezogen werden.
Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Pflegeleistungen. Dazu gehören:
Zu beachten: Es gelten weiterhin Franchise und Selbstbehalt. Zusätzlich wird ein gesetzlich festgelegter Patientenbeitrag fällig.
Hauswirtschaftliche Leistungen wie Putzen, Kochen oder Einkaufen sind nicht kassenpflichtig und müssen selbst getragen werden. Eine Kostenübernahme ist hier nur über eine Zusatzversicherung möglich. Ungedeckte Kosten können unter Umständen über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zurückerstattet werden.