Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. Das Bundesamt für Sozialversicherungen erklärt in einer Broschüre sehr aufschlussreich, wer die EL beziehen darf und wie es mit der Rückzahlen funktioniert, sofern eine grössere Erbschaft an die Nachkommen geht.