Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die Initiative ohne Gegenentwurf oder Gegenvorschlag abzulehnen. Nach Einschätzung der Landesregierung geht das geforderte Verbot von Tierversuchen zu weit und hätte gravierende Folgen für Forschung, Gesundheit und Bildung in der Schweiz. Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass der Schutz von Tieren in der Forschung weiterhin eine hohe Priorität hat und die Förderung der sogenannten 3R-Prinzipien (Replace, Reduce, Refine) konsequent weitergeführt wird.
Am 11. November 2024 hat das Initiativkomitee «IG Tierversuchsverbots-Initiative CH» die Volksinitiative eingereicht. Diese fordert ein umfassendes Verbot von Tierversuchen in der Schweiz sowie ein Verbot der Zucht, Haltung und des Handels mit Tieren zu diesem Zweck. Ausnahmen wären nur erlaubt, wenn sie unmittelbar im Interesse des betroffenen Tieres erfolgen.
Die Initiative sieht ein stufenweises Vorgehen vor: Unmittelbar nach einer allfälligen Annahme sollen Tierversuche mit Schweregrad 3 sowie Tierversuche in der Grundlagenforschung und Ausbildung verboten werden. Alle übrigen Tierversuche müssten spätestens nach sieben Jahren eingestellt werden. Der Bundesrat hält fest, dass ein solches Verbot die Entwicklung neuer Medikamente und Therapien massiv einschränken und die medizinische Forschung in der Schweiz stark beeinträchtigen würde.
Der Bundesrat anerkennt das Ziel, Tierleid in der Forschung zu vermeiden. Dennoch wären die Auswirkungen eines generellen Verbots gravierend: Viele Forschungsprojekte müssten abgebrochen oder ins Ausland verlagert werden. Die Entwicklung von Medikamenten, Impfstoffen und Therapien würde sich erheblich verlangsamen. Besonders in Bereichen, in denen bisher keine Alternativen existieren – etwa bei bestimmten Krebsarten oder neurologischen Erkrankungen – wären Fortschritte stark gefährdet.
Auch für die medizinische und veterinärmedizinische Ausbildung hätte ein Verbot einschneidende Konsequenzen. Praktische Schulungen und Grundlagenexperimente könnten nur eingeschränkt durchgeführt werden. Der Bundesrat warnt zudem davor, dass die Verlagerung von Forschungstätigkeiten ins Ausland dazu führen könnte, dass Tierversuche unter weniger strengen Tierschutzbedingungen stattfinden.
Der Tierschutz geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Tierversuche sind nur erlaubt, wenn sie unerlässlich sind und keine geeigneten Alternativen bestehen. Seit dem 1. Februar 2025 gelten verschärfte Vorschriften in der Tierschutzverordnung. Diese betreffen insbesondere die Zucht, Haltung und Transparenz im Umgang mit Versuchstieren.
Mit der konsequenten Förderung der 3R-Prinzipien – Ersatz, Reduktion und Verbesserung von Tierversuchen – unterstützt der Bundesrat bereits heute gezielt den Schutz von Tieren in der Forschung. Er investiert erhebliche Mittel in entsprechende Projekte, unter anderem über das Nationale Forschungsprogramm NFP 79 «Advancing 3R» sowie das nationale 3R-Kompetenzzentrum (3RCC). Diese Massnahmen sollen fortgeführt und weiter verstärkt werden, um Tierversuche so weit wie möglich zu vermeiden.
In der Schweiz gelten klare gesetzliche Bestimmungen zur Belastung von Versuchstieren. Die Tierschutzgesetzgebung unterscheidet zwischen vier Schweregraden von 0 bis 3: Von nicht belastend (0) bis schwer belastend (3). Tierversuche mit höherem Schweregrad werden besonders streng geprüft und bewilligt.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass das geltende Recht einen wirksamen Tierschutz gewährleistet und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Forschung ermöglicht. Eine Kombination aus klaren Kontrollen, strenger Bewilligungspraxis und gezielter Förderung der 3R sei zielführender und nachhaltiger als ein generelles Verbot.