2026: Wichtige Änderungen in Rente und Krankenversicherung – Visento
2026: Wichtige Änderungen in Rente und Krankenversicherung
Politik/Gesellschaft

2026: Wichtige Änderungen in Rente und Krankenversicherung

25.11.2025
von pero · 15 x gelesen
Das Jahr 2026 bringt für Seniorinnen und Senioren mehrere bedeutsame Neuerungen. Ob zusätzliche Rentenzahlungen, höhere Prämien oder bessere Leistungen – hier erfahren Sie, was sich konkret für Sie ändert und worauf Sie achten sollten.

Die 13. Altersrente: Ein Geschenk für Rentner

Die grösste Neuerung für Altersrentnerinnen und -rentner ist die 13. Altersrente. Das Volk hat diese Massnahme 2024 beschlossen – und ab 2026 wird sie Realität. Alle Versicherten, die im Dezember eine Altersrente beziehen, erhalten einen zusätzlichen Betrag. Dieser entspricht einem Zwölftel (8,3333%) aller Monatsrenten, die Sie von Januar bis Dezember 2026 erhalten haben.

Praktisches Beispiel: Wenn Sie monatlich CHF 2'500 erhalten, bekommen Sie zusätzlich etwa CHF 208 im Dezember. Die 13. Altersrente wird direkt zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt – Sie müssen also nichts beantragen. Wichtig zu wissen: Diese zusätzliche Zahlung führt nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen (EL), falls Sie diese beziehen. Die Ausgleichskassen kümmern sich um die Berechnung und Ausrichtung.

Krankenversicherung: Prämien steigen, Unterstützung wächst

Weniger erfreulich ist die Nachricht bei den Krankenkassenprämien. Im Jahr 2026 steigen diese für alle Altersgruppen. Die mittlere Monatsprämie beträgt neu CHF 393.30, was einem Anstieg von 4,4 Prozent entspricht. Besonders stark betroffen sind Familien mit Kindern – hier steigen die Prämien durchschnittlich um 4,9 Prozent.

Allerdings gibt es auch eine gute Seite: Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien» tritt 2026 in Kraft. Das bedeutet, dass die Kantone verpflichtet sind, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten. Damit soll sichergestellt werden, dass die finanzielle Belastung für Haushalte mit kleinerem Einkommen tragbar bleibt. Jeder Kanton muss ein Sozialziel festlegen und bestimmen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf. Das ist eine wichtige Unterstützung für viele Seniorinnen und Senioren.

Impfungen ohne Zuzahlung

Eine erfreuliche Neuerung für die Gesundheitsvorsorge: Ab 2026 werden die wichtigsten Impfungen sowie die dazugehörige ärztliche Beratung von der Franchise befreit. Das heisst, Sie zahlen keinen Selbstbehalt mehr für Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pneumokokken oder Meningokokken. Diese Massnahme soll die Impfrate in der Schweiz erhöhen und trägt damit zu einem besseren Schutz vor gefährlichen Krankheiten bei.

Berufliche Vorsorge: Renten werden erhöht

Im Januar 2026 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) erstmals an die Teuerung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 2,7 Prozent. Dies betrifft Renten, die seit 2022 ausbezahlt werden. Ältere Renten werden frühestens 2027 angepasst – dann zusammen mit den AHV-Renten. Die regulären Altersrenten werden von den Pensionskassen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten angepasst. Der BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 unverändert bei 1,25 Prozent.

Säule 3a: Rückwirkende Einkäufe nun möglich

Für diejenigen, die ihre private Altersvorsorge aufstocken möchten, gibt es 2026 eine neue Möglichkeit. Personen, die 2025 nicht über die nötigen Mittel verfügten oder vergessen haben, in die Säule 3a einzubezahlen, können den fehlenden Beitrag 2026 erstmals rückwirkend einzahlen. Künftig ist sogar ein Einkauf bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich – das eröffnet neue Spielräume für die Steuerplanung.

Diese Option steht sowohl Arbeitnehmenden als auch Selbstständigerwerbenden offen. Nachträgliche Einkäufe können im Jahr der Einzahlung von den Steuern abgezogen werden. Allerdings müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Der Beitrag für 2026 muss vollständig überwiesen worden sein, bevor Sie jenen für 2025 einzahlen können.

Neues Tarifsystem für Ärzte

Ebenfalls ab Anfang 2026 tritt ein neues Gesamttarifsystem in Kraft. Dieses löst das bisherige «Tarmed»-System ab und besteht aus «Tardoc» und ambulanten Pauschalen. Das neue System vereinfacht die Abrechnung von ärztlichen Leistungen und trägt den Bedürfnissen der Hausarztmedizin besser Rechnung. Für Sie als Patient bedeutet dies vor allem eine genauere Abrechnung der Konsultationsdauer und eine bessere Transparenz bei den Kosten.

Verbesserungen für Kulturschaffende und Selbstständige

Auch Kulturschaffende und Selbstständigerwerbende profitieren von Neuerungen. Die soziale Absicherung von Arbeitnehmenden mit kurzen Einsätzen in der Kultur- und Medienbranche wird verbessert. Ihre Löhne sind künftig AHV-pflichtig – auch wenn sie gering ausfallen. Das bedeutet bessere Ansprüche auf Alters- und Hinterlassenenleistungen. Selbstständigerwerbende, die ihren Betrieb auflösen, müssen ab 2026 keine Verzugszinsen mehr zahlen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Weitere Informationen: Bei Fragen zu Ihren persönlichen Leistungen kontaktieren Sie Ihre AHV-Ausgleichskasse, Ihre Krankenkasse oder Ihre Pensionskasse. Diese Institutionen können Ihnen bei konkreten Fragen weiterhelfen und Ihre individuelle Situation analysieren.

← Zurück zur Übersicht
100%