Für einige landwirtschaftliche Betriebe bringt dies grosse Probleme mit sich. Wegen hoher PFAS-Belastungen in ihrer Umgebung können sie die vorgeschriebenen Grenzwerte teilweise nicht einhalten. Dadurch dürfen ihre Produkte nicht mehr verkauft werden, was die betroffenen Betriebe wirtschaftlich stark belastet.
Der Bundesrat hat deshalb am 27. Mai 2026 eine Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion 25.3421 eröffnet. Ziel ist es, betroffenen Betrieben mehr Zeit zu geben, ihre Produktion anzupassen.
Während einer Übergangsfrist von drei Jahren soll es erlaubt sein, belastete Lebensmittel mit unbelasteten Produkten zu vermischen, damit die gesetzlichen PFAS-Höchstwerte im Endprodukt eingehalten werden können. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen jedoch klar darüber informiert werden.
Zusätzlich plant der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage, damit PFAS-belastete Betriebe in besonderen Härtefällen finanziell unterstützt werden können. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bis März 2027 ausgearbeitet werden.
Gleichzeitig will der Bundesrat strengere PFAS-Grenzwerte für Trinkwasser einführen. Geplant ist die Übernahme der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184. Für vier besonders problematische PFAS-Stoffe sollen sogar noch tiefere Grenzwerte gelten.
Dadurch soll auch verhindert werden, dass PFAS über das Trink- und Tränkewasser erneut in die Lebensmittelkette gelangen.
Damit die Regeln schweizweit gleich angewendet werden, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Weisung an die Kantone erlassen. Diese soll sicherstellen, dass die PFAS-Höchstwerte überall nach denselben Vorgaben kontrolliert werden. Dadurch sollen sowohl Behörden als auch Lebensmittelbetriebe mehr Rechtssicherheit erhalten.
PFAS steht für «per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen». Dabei handelt es sich um mehrere Tausend künstlich hergestellte Chemikalien, die in vielen Industrie- und Alltagsprodukten verwendet wurden oder noch verwendet werden. Sie gelten als besonders problematisch, weil sie in der Umwelt praktisch nicht abgebaut werden und sich im menschlichen sowie tierischen Körper anreichern können.
Einige PFAS stehen im Verdacht, die Wirkung von Impfungen zu schwächen sowie Leber, Cholesterinwerte oder das Geburtsgewicht negativ zu beeinflussen. Bestimmte Stoffe werden zudem mit einem erhöhten Krebsrisiko in Verbindung gebracht.
Langfristig will der Bundesrat deshalb den Eintrag von PFAS in die Umwelt deutlich reduzieren. Weitere Massnahmen sollen im Rahmen eines nationalen Aktionsplans für langlebige Chemikalien folgen.
Einerseits tragen viele Bauernfamilien heute die wirtschaftlichen Folgen der PFAS-Belastung, obwohl sie die Stoffe oft über belastetes Futter, Löschschäume, Klärschlamm oder andere zugelassene Produkte übernommen haben. Andererseits stammt ein grosser Teil der PFAS-Belastung ursprünglich aus Industrie, Chemieproduktion und jahrzehntelang erlaubten Anwendungen. Kritisch ist deshalb vor allem, dass die Kosten nun weitgehend bei Staat und Steuerzahlenden landen. Bauern werden entschädigt, weil ihre Existenz bedroht ist – doch die eigentliche Frage lautet: Wer hat diese Stoffe produziert, verkauft und trotz bekannter Risiken in Umlauf gebracht? Hier fehlt bisher vielerorts das Verursacherprinzip. Die Hersteller und Inverkehrbringer von PFAS-Produkten müssten stärker in die Verantwortung genommen werden – etwa über Sanierungskosten, Fonds oder Haftungsregelungen. Sonst entsteht der Eindruck, dass Gewinne privatisiert wurden, während die Allgemeinheit später für die Schäden bezahlt.