Konversionsmassnahmen: Bundesrat offen für gesetzliche Regelung auf Bundesebene
02.09.2026
von Medienmitteilung des Bundesrats
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Bern, 02.09.2026. Der Bundesrat hat einen Bericht zu sogenannten Konversionsmassnahmen gegen LGBTIQ+-Personen verabschiedet. Diewichtigsten Punkte:
Klare Ablehnung: Der Bundesrat verurteilt Konversionsmassnahmen – Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person zu verändern. Sie reichen von verbaler Beeinflussung bis zu schweren körperlichen Eingriffen und können erhebliches psychisches Leid verursachen.
Verbreitung in der Schweiz: Gemäss dem «Panel Suisse LGBTIQ+» 2023 waren über 9 % der befragten LGB-Personen und rund 16 % der trans Personen mindestens einmal mit solchen Versuchen konfrontiert.
Bestehender Schutz: Das geltende Straf-, Zivil- und Gesundheitsberuferecht bietet laut Bundesrat bereits weitreichenden Schutz. Mehrere Kantone haben zusätzlich eigene Regelungen eingeführt.
Bundesweite Regelung möglich: Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen führen zu einem uneinheitlichen Schutz. Der Bundesrat hält eine einheitliche strafrechtliche Regelung auf Bundesebene für prüfenswert – vorausgesetzt, das Parlament erteilt ein entsprechendes Mandat (z. B. via Motion 22.3889).