Konversionsmassnahmen: Bundesrat offen für gesetzliche Regelung auf Bundesebene – Visento
Konversionsmassnahmen: Bundesrat offen für gesetzliche Regelung auf Bundesebene
Politik/Gesellschaft

Konversionsmassnahmen: Bundesrat offen für gesetzliche Regelung auf Bundesebene

02.09.2026
von Medienmitteilung des Bundesrats · 14 x gelesen
Bern, 02.09.2026. Der Bundesrat hat einen Bericht zu sogenannten Konversionsmassnahmen gegen LGBTIQ+-Personen verabschiedet. Diewichtigsten Punkte:
  • Klare Ablehnung: Der Bundesrat verurteilt Konversionsmassnahmen – Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person zu verändern. Sie reichen von verbaler Beeinflussung bis zu schweren körperlichen Eingriffen und können erhebliches psychisches Leid verursachen.
  • Verbreitung in der Schweiz: Gemäss dem «Panel Suisse LGBTIQ+» 2023 waren über 9 % der befragten LGB-Personen und rund 16 % der trans Personen mindestens einmal mit solchen Versuchen konfrontiert.
  • Bestehender Schutz: Das geltende Straf-, Zivil- und Gesundheitsberuferecht bietet laut Bundesrat bereits weitreichenden Schutz. Mehrere Kantone haben zusätzlich eigene Regelungen eingeführt.
  • Bundesweite Regelung möglich: Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen führen zu einem uneinheitlichen Schutz. Der Bundesrat hält eine einheitliche strafrechtliche Regelung auf Bundesebene für prüfenswert – vorausgesetzt, das Parlament erteilt ein entsprechendes Mandat (z. B. via Motion 22.3889).


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