2022 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei den Hinterlassenenrenten fest. Bis zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen gilt seit dem Urteil eine Übergangsregelung, die sicherstellt, dass die Witwerrente analog zur Witwenrente nicht mehr mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes erlischt.
Vor dem Hintergrund der Entlastungsmassnahmen für den Bund bei den gebundenen Ausgaben traf der Bundesrat im Februar und März 2023 Grundsatzentscheide zu den Hinterlassenenrenten. Er beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern damit, die Möglichkeit einer Einschränkung der Anspruchsvoraussetzungen für Hinterlassenenrenten zu prüfen und die Kinderrenten der AHV zu analysieren, um den Bundeshaushalt um 100 Millionen Franken zu entlasten. Neben finanziellen Entlastungen soll die Revision der Gesetzesgrundlagen auch die Gleichbehandlung von Mann und Frau bei den Hinterlassenenleistungen sicherstellen und die Leistungsausrichtung an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen.
Zentrale Stossrichtungen der Reform
Die Revision der Hinterlassenenrenten sieht folgende Massnahmen vor:
Im Rahmen der Revisionsvorlage wurde auch eine Analyse der Kinderrenten der AHV durchgeführt, um die Ausgaben des Bundes bei den gebundenen Aufgaben zu senken. Um den Sparvorgaben des Bundes zu entsprechen, wurden zwei Optionen analysiert. Für den Bundesrat kommt indes weder eine Streichung noch eine Kürzung der AHV-Kinderrenten in Frage. Beide Massnahmen wären für die wirtschaftliche Situation von Rentnerinnen und Rentnern mit Familienpflichten zu einschneidend und die erzielten Einsparungen würden kaum ins Gewicht fallen.
Die Revisionsvorlage des Bundesrates erlaubt es, die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern sozialverträglich zu korrigieren. 2035 wird das neue System seine volle Wirkung entfalten und Entlastungen von rund 810 Millionen Franken in der AHV und rund 160 Millionen Franken für den Bund ermöglichen.