Viele ältere Menschen möchten ihren Lebensabend in der eigenen Wohnung verbringen, doch gesundheitliche Einschränkungen machen dies oft schwierig. Doris W., 80 Jahre alt, so schreibt die "Berner Zeitung", nutzt verschiedene Unterstützungsangebote wie Mahlzeitendienste und Hilfe bei administrativen Aufgaben. Trotz Arthrose und anderen Beschwerden bleibt sie aktiv, backt Brot mit ihrer Knetmaschine und kümmert sich um ihren kleinen Hund.
Die Unterstützung, die sie erhält, wird durch Ergänzungsleistungen (EL) und die Stadt Bern ermöglicht. Ohne diese Hilfe wäre ein Umzug ins Altersheim unvermeidbar, was deutlich höhere Kosten verursachen würde. Doris W. schätzt die Unterstützung sehr, beantragt jedoch nur das Nötigste, um ihre Selbstständigkeit möglichst lange zu bewahren.
Parlament diskutiert EL-Reform
Das Parlament plant nun eine nationale Regelung für betreutes Wohnen, da die Kantone dieses unterschiedlich handhaben. Haushaltshilfen, Mahlzeitendienste, Notfallknöpfe und Anpassungen in Wohnungen sollen künftig durch EL abgedeckt werden. Ziel ist es, älteren Menschen ein autonomes Leben zu Hause zu ermöglichen und Heimaufenthalte zu reduzieren.
Spitex Schweiz betont, dass dies nicht nur den Betroffenen, sondern auch der öffentlichen Hand zugutekommt. Heimkosten sind oft deutlich teurer als betreutes Wohnen. Mit der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an solchen Lösungen weiter steigen: Bis 2040 soll sich die Zahl der über 80-Jährigen fast verdoppeln.
Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Kosten für die Betreuung zu Hause von bis zu 476 Millionen Franken, die Kantone tragen müssen. Gleichzeitig wird mit Einsparungen von bis zu 280 Millionen bei den Heimkosten gerechnet. Der Vorschlag wird derzeit im Parlament beraten.
Einen rot-grünen Minderheitsantrag für eine Erweiterung der Ergänzungsleistungen auf die Förderung und Begleitung in der Alltagsgestaltung, einen Besuchsdienst sowie Beratung und Koordination lehnte der Rat ab.
Als Nächstes muss der Ständerat über die Vorlage befinden.