Der Bundesrat hat ein neues Bundesgesetz erarbeitet, das mit Regelungen in zehn Bereichen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert. Er will damit die Zahl der frühzeitigen Berufsaustritte reduzieren. Mit einer Änderung des Gesundheitsberufegesetzes will der Bundesrat zudem die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen verbessern. An seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 hat er beide Gesetzesvorlagen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit soll die zweite Etappe der Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» umgesetzt werden. Die erste Etappe zur Förderung der Ausbildung ist bereits Mitte 2024 in Kraft getreten.
Der Bedarf an professioneller Pflege wird in den kommenden Jahren aufgrund der Alterung der Gesellschaft weiter zunehmen. Gleichzeitig bleibt der Fachkräftemangel in der Pflege hoch. Um die Qualität der Pflege für Patientinnen und Patienten auch zukünftig sicherstellen zu können, müssen mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden. Und es braucht bessere Arbeitsbedingungen, damit die Fachleute länger im Beruf bleiben.
Beides waren Forderungen der Pflegeinitiative, die am 28. November 2021 von der Stimmbevölkerung deutlich angenommen wurde und in zwei Etappen umgesetzt wird. Die erste Etappe konzentriert sich auf die Ausbildung. Das Ausbildungsförderungsgesetz Pflege ist bereits am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Die zweite Etappe widmet sich nun der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklung in der Pflege.
Neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege
Der Bundesrat hat dazu ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) erarbeitet, das den Pflegeberuf attraktiver machen und frühzeitige Austritte aus dem Pflegeberuf reduzieren soll. So sollen etwa Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus festgelegt werden. Kurzfristige Anpassungen im Dienstplan sollen weiterhin möglich sein, müssen aber je nachdem mit einem zeitlichen oder finanziellen Ausgleich abgegolten werden.
Durch die Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit um fünf Stunden auf neu 45 Stunden und einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von zwischen 40 und 42 Stunden soll die Gesundheit der Pflegenden geschützt werden. Überstunden müssen grundsätzlich durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist dies nicht möglich, gilt ein Lohnzuschlag von mindestens 25 %. Sonn- und Feiertagsarbeit werden mit Freizeit und einem Lohnzuschlag von mindestens 50 % abgegolten.
Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge
Als zusätzliche Massnahme will der Bundesrat die Sozialpartner verpflichten, Gespräche zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Die Sozialpartner können in einem GAV von den Vorgaben des neuen Bundesgesetzes abweichen. Zwingende Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, des Obligationenrechts, von kantonalen Personalgesetzen und weiteren spezialrechtlichen Regelungen müssen aber weiterhin eingehalten werden.
Berufliche Entwicklung fördern
Neben den Arbeitsbedingungen sollen auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege verbessert werden. Im Gesundheitsberufegesetz sollen der Beruf der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (APN) und die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufs definiert werden. Diese hochqualifizierten Fachleute können in der Grundversorgung wichtige Aufgaben übernehmen und damit die Pflegeteams, aber auch die Ärztinnen und Ärzte entlasten. Aufgrund der hohen Anforderungen an den Beruf soll einzig der Erwerb eines Masters in Advanced Practice Nursing zur Berufsausübung als Pflegeexpertin bzw. Pflegeexperte APN berechtigen.
In einem nächsten Schritt entscheidet nun das Parlament über die beiden Gesetzesentwürfe.