Krankenkassenprämien erhöhen sich durchschnittlich um 4,4 Prozent – Kostendämpfung bleibt Daueraufgabe – Visento
Visento Startseite

Visento

Weil gute Infos zählen.

Krankenkassenprämien erhöhen sich durchschnittlich um 4,4 Prozent – Kostendämpfung bleibt Daueraufgabe

Politik/Gesellschaft · 23.09.2025
von Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation · 163 x gelesen
Und wieder steigen die Krankenkassenprämien. Für viele wird die Belastung noch grösser. Foto: freepik

Für Erwachsene steigt die mittlere Monatsprämie für die Krankenkasse um 18,50 Franken (4,1 Prozent) auf 465,30 Franken. Diejenige für junge Erwachsene erhöht sich um 13,30 Franken (4,2 Prozent) auf 326,30 Franken. Für Kinder steigt sie gegenüber 2025 um 5,70 Franken (4,9 Prozent) auf 122,50 Franken. Die mittlere Prämie wird berechnet, indem alle in der Schweiz bezahlten Prämien addiert und durch die Gesamtzahl der Versicherten in der Schweiz geteilt werden.

Die Prämien für das Jahr 2026 wurden von den Versicherern festgesetzt und beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht. Sie wurden durch das BAG eingehend auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Wo nötig, wurden Anpassungen verlangt.

Kostensteigerung folgt langfristigen Trends im Gesundheitswesen

Die steigenden Krankenkassenprämien sind eine direkte Folge der weiterhin wachsenden Kosten im Gesundheitswesen, denn die Prämien müssen für jeden Versicherer und jeden Kanton die erwarteten Kosten decken. Per Ende Juni 2025 sind die Kosten im Jahresvergleich um 4,6 Prozent gestiegen.

Die Kostenzunahme im Gesundheitswesen hat viele Gründe. Dazu zählen positive Entwicklungen wie die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung oder der medizinische Fortschritt mit neuen Behandlungsmöglichkeiten und innovativen, aber kostspieligen Medikamenten. Daneben kann auch eine Zunahme der nachgefragten Gesundheitsleistungen pro Kopf beobachtet werden. Neben dieser Mengenausweitung steigen auch die Tarife, also die Preise für Leistungen im stationären und ambulanten Bereich. Diese Tarife werden zwischen Leistungserbringern und Versicherern verhandelt. Ausserdem schreitet die Verlagerung von stationären Behandlungen in den ambulanten Bereich voran. Diese Ambulantisierung ist medizinisch sinnvoll und politisch gewollt, weil sie insgesamt kostendämpfend ist. Da ambulante Behandlungen aktuell aber ausschliesslich aus Prämien der Versicherten finanziert werden, während stationäre Behandlungen von den Kantonen teilfinanziert werden, führt diese Verlagerung aktuell noch zu einer höheren Belastung für die Prämienzahlenden. Dies ändert sich ab 2028, wenn die Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen in Kraft tritt.

Massnahmen zur Kostendämpfung: Umsetzungen laufen

Die Krankenkassenprämien sind für viele Menschen eine finanzielle Belastung. Umso wichtiger bleibt die Dämpfung des Kostenwachstums als Daueraufgabe aller Beteiligten. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und BAG setzen sich seit Jahren für die Kostendämpfung im Gesundheitswesen ein. Mit der sorgfältigen Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von bisherigen und neu aufgenommenen Leistungen, den regelmässigen Überprüfungen der Medikamentenpreise und der Kontrolle neuer Tarifstrukturen wurden in den letzten zehn Jahren insgesamt über 2 Milliarden Franken eingespart.

Zudem werden in den kommenden Jahren weitere, kürzlich beschlossenen Massnahmen umgesetzt. 2024 hat die Bevölkerung über drei Gesetzesänderungen abgestimmt. Mit Inkrafttreten des Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative setzt der Bundesrat ab 2026 Kostenziele für das maximale Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) fest. Eine Kommission überwacht die Entwicklung und formuliert bei Überschreiten Empfehlungen zu geeigneten Massnahmen. Ebenso tritt ab 2026 der Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative in Kraft. Die Kantone werden neu verpflichtet, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten. Damit werden mehr Gelder für die Prämienverbilligung bereitstehen. Mit Inkrafttreten der Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen im Jahr 2028 werden die Prämienzahlenden entlastet, indem neu die ambulanten Leistungen nicht mehr ausschliesslich über die Prämien bezahlt werden, sondern zusammen mit den Kantonen.

In der Frühlingssession 2025 hat das Parlament zudem dem Kostendämpfungspaket 2 zugestimmt. Darin enthalten sind wichtige Massnahmen wie die Mengenrabatte bei umsatzstarken Medikamenten oder die Stärkung des Spitalwettbewerbs. Das Einsparpotenzial beträgt bis zu einer halben Milliarde Franken pro Jahr.

Neben diesen langfristig ausgerichteten Massnahmen braucht es zusätzlich auch konkrete Lösungen, die rasch umgesetzt werden können. Dafür bringt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verschiedene Akteure an einem Runden Tisch zusammen, um kurz- und mittelfristige Massnahmen zur Kostendämpfung zu entwickeln. So haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ende 2024 verpflichtet, ab 2026 jährlich rund 300 Millionen Franken einzusparen. Am nächsten Runden Tisch im Oktober sollen erste Massnahmen verabschiedet werden.

Durchschnittliche Erhöhung in den Kantonen

AG

2025: 352.6 CHF

2026: 369.6 CHF

+17.1 CHF

+4.8 %

AI

2025: 256.1 CHF

2026: 270.7 CHF

+14.6 CHF

+5.7 %

AR

2025: 324.9 CHF

2026: 341.2 CHF

+16.3 CHF

+5.0 %

BE

2025: 384.2 CHF

2026: 399.3 CHF

+15.1 CHF

+3.9 %

BL

2025: 425.5 CHF

2026: 443.5 CHF

+17.9 CHF

+4.2 %

BS

2025: 455.9 CHF

2026: 470.1 CHF

+14.2 CHF

+3.1 %

FR

2025: 356.0 CHF

2026: 368.1 CHF

+12.1 CHF

+3.4 %

GE

2025: 475.3 CHF

2026: 489.8 CHF

+14.5 CHF

+3.0 %

GL

2025: 339.3 CHF

2026: 353.6 CHF

+14.3 CHF

+4.2 %

GR

2025: 329.4 CHF

2026: 347.5 CHF

+18.1 CHF

+5.5 %

JU

2025: 415.0 CHF

2026: 437.0 CHF

+22.0 CHF

+5.3 %

LU

2025: 325.3 CHF

2026: 338.4 CHF

+13.1 CHF

+4.0 %

NE

2025: 429.6 CHF

2026: 446.4 CHF

+16.8 CHF

+3.9 %

NW

2025: 311.0 CHF

2026: 322.8 CHF

+11.8 CHF

+3.8 %

OW

2025: 302.3 CHF

2026: 314.0 CHF

+11.8 CHF

+3.9 %

SG

2025: 328.7 CHF

2026: 340.9 CHF

+12.2 CHF

+3.7 %

SH

2025: 362.5 CHF

2026: 377.0 CHF

+14.5 CHF

+4.0 %

SO

2025: 376.8 CHF

2026: 393.5 CHF

+16.7 CHF

+4.4 %

SZ

2025: 323.2 CHF

2026: 338.0 CHF

+14.8 CHF

+4.6 %

TG

2025: 333.8 CHF

2026: 348.5 CHF

+14.7 CHF

+4.4 %

TI

2025: 468.2 CHF

2026: 501.5 CHF

+33.2 CHF

+7.1 %

UR

2025: 289.7 CHF

2026: 305.5 CHF

+15.8 CHF

+5.4 %

VD

2025: 420.8 CHF

2026: 441.5 CHF

+20.7 CHF

+4.9 %

VS

2025: 351.8 CHF

2026: 372.6 CHF

+20.8 CHF

+5.9 %

ZG

2025: 310.1 CHF

2026: 264.5 CHF

-45.6 CHF

-14.7 %

ZH

2025: 363.5 CHF

2026: 382.5 CHF

+19.0 CHF

+5.2 %

CH

2025: 376.7 CHF

2026: 393.3 CHF

+16.6 CHF

+4.4 %

← Zurück zur Übersicht
100%
Krankenkasse wechseln

pero. 57 Prozent der Erwachsenen in der Schweiz haben einen Anstieg von mehr als 4 Prozent der Krankenkasseprämien als untragbar empfunden, wie der Online-Vergleichsdienst, der die Umfrage durchgeführt hat, am Dienstag berichtete. Und das, obwohl der erwartete Anstieg mit 4,4 Prozent geringer ist als in den vergangenen Jahren (+6,6 Prozent im Jahr 2023, +8,7 Prozent im Jahr 2024 und +6 Prozent im Jahr 2025).

In der Westschweiz und im Tessin sind die Ergebnisse noch deutlicher. In der französischsprachigen Schweiz können sich 65 Prozent der Befragten einen Anstieg von mehr als 4 Prozent nicht leisten. In der italienischsprachigen Schweiz liegt dieser Wert sogar bei 76 Prozent.

Die Krankenversicherer haben bis Ende Oktober Zeit, um die Versicherten über die Prämien 2026 zu informieren. Danach können die Versicherten bis Ende November ihre Grundversicherung wechseln oder ihr Versicherungsmodell anpassen. In der Grundversicherung müssen die Krankenversicherer jede Person aufnehmen.