Sozialhilfe im Alter: Warum immer mehr über 65-Jährige betroffen sind
11.05.2026
von Salomon Bennour
· 3 x gelesen
Im Jahr 2024 waren rund 5'700 Personen über 65 auf Sozialhilfe angewiesen. Das klingt nach wenig – und im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ist es das auch (0,33 Prozent). Aber: 2012 waren es noch 2'800. Die Zahl hat sich also in zwölf Jahren verdoppelt.
Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung liegt die Sozialhilfequote bei 2,9 Prozent. Ältere Menschen sind also deutlich seltener betroffen – aber der Trend ist besorgniserregend.
❓ Wer ist betroffen?
Drei Gruppen fallen besonders auf:
Frisch Pensionierte (65–66 Jahre): Fast ein Viertel aller über 65-jährigen Sozialhilfebeziehenden sind in den ersten zwei Jahren nach der Pensionierung. Grund: Die Ergänzungsleistungen brauchen Zeit, bis sie bewilligt und ausbezahlt werden. In der Zwischenzeit bleibt nur die Sozialhilfe.
Vorläufig Aufgenommene: Bei ihnen liegt die Sozialhilfequote bei fast 48 Prozent – weil sie oft noch keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben (dazu braucht es in der Regel 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz).
Hochbetagte ab 86 Jahren: Wer ins Pflegeheim muss und vorher Vermögen verschenkt hat (z.B. ans Kind), bekommt unter Umständen keine Ergänzungsleistungen – und landet in der Sozialhilfe.
🔑 Die drei Hauptgründe
1. Die Wartezeit nach der Pensionierung
Wer mit 65 in Rente geht und wenig Geld hat, muss Ergänzungsleistungen beantragen. Aber bis das Gesuch bewilligt wird, können Wochen oder Monate vergehen. In dieser Zeit bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Viele brauchen die Sozialhilfe also nur vorübergehend – als Überbrückung.
2. Die Karenzfrist für Ausländerinnen und Ausländer
Wer nicht aus einem EU- oder EFTA-Land kommt, muss mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben, um Ergänzungsleistungen zu erhalten. Flüchtlinge: 5 Jahre. Wer diese Frist noch nicht erfüllt hat, aber zu wenig AHV bekommt, hat nur eine Option: Sozialhilfe.
3. Kantonal unterschiedliche Regeln
Nicht jeder Kanton handhabt die Ergänzungsleistungen gleich – besonders bei Heimkosten. Ein Beispiel: Im Kanton Luzern mussten ältere Menschen jahrelang Sozialhilfe beziehen, weil der Kanton zu wenig an die Heimkosten zahlte. Erst ein Gerichtsentscheid 2020 änderte das – und die Sozialhilfequote sank sofort deutlich.
💡 Was empfohlen wird
Der Bericht schlägt vier konkrete Massnahmen vor:
Frühzeitig informieren: Menschen sollen rechtzeitig vor der Pensionierung wissen, dass sie Ergänzungsleistungen beantragen können – und das auch tun.
Schneller bearbeiten: Die Behörden sollen die gesetzliche Frist von 90 Tagen einhalten – und bei Verzögerungen Vorschüsse auszahlen.
Heimkosten fair decken: Kantone sollen die EL-Beiträge so anpassen, dass ein Heimaufenthalt nicht automatisch in die Sozialhilfe führt.
Vermögensverzicht überdenken: Die Regeln rund um Schenkungen sollen überprüft werden, damit Hochbetagte nicht bestraft werden.
🎯 Was heisst das für Sie?
Wenn Sie oder jemand in Ihrem Umfeld bald das Rentenalter erreicht und finanziell knapp dran ist:
Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrer AHV-Zweigstelle
Erkundigen Sie sich vor der Pensionierung nach Ergänzungsleistungen
Lassen Sie sich bei Pro Senectute oder einer Sozialberatung kostenlos beraten
Warten Sie nicht, bis das Geld ausgeht – der Anspruch besteht ab dem ersten Tag
Niemand sollte sich schämen müssen, Ergänzungsleistungen zu beantragen. Sie sind kein Almosen – sie sind ein Recht. Genau dafür wurden sie geschaffen. 🤝